Thema: Ziviler Ungehorsam (59/2023)
Eine ernste Frage …
Ziviler Ungehorsam ist Ausdruck politischen Widerstands. Er kann sich gegen politische Maßnahmen (z. B. den Ausbau einer Autobahn), gegen gesellschaftspolitische Verhältnisse (z. B. Rassismus), aber auch gegen ein politisches System insgesamt (z. B. eine Diktatur) richten. Die Wahl der Mittel überschreitet dabei (meist) das übliche Maß politischer Aktivitäten wie Demonstrationen oder Petitionen. Eine (Sitz-)Blockade ist dabei nur ein Mittel. Von kalkuliertem oder bewusstem Rechtsbruch ist dann die Rede. Ist ziviler Ungehorsam dann aber (noch) rechtfertigbar? Schon in der Antike hat man sich darüber Gedanken gemacht und auch in der jüngsten Geschichte gab es einflussreiche Überlegungen dazu, wie z. B. von Mahatma Gandhi, Martin Luther King, John Rawls, Jürgen Habermas oder radikaldemokratischer von Hannah Arendt oder Michael Walzer.
Gegenwärtig ist das Thema gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels wieder sehr aktuell. Im Kern geht es immer um die Frage, ob und wie ziviler Ungehorsam als politische Praxis vor welchem moralischen Anspruch als legitim anerkannt und welcher Gesetzesbruch – trotz einer rechtlichen Androhung von Sanktionen – auf einer moralischen Ebene als legitim gerechtfertigt werden kann. Vorschnelle Kriminalisierungsversuche helfen bei der Beantwortung dieser Frage sicher nicht! Man muss sich schon mit dieser ernsten Frage intensiv auseinandersetzen.
Ein guter Anlass dem Thema eine perspektiefe zu widmen!
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
Ihr Christian Schwindt