1.700 Jahre freier Sonntag!
Am 3. März 321 erließ der römische Kaiser Konstantin ein Edikt, durch das der Sonntag zum allgemeinen Tag der Arbeitsruhe erklärt wurde. Seit 1700 Jahren gibt es seither in vielen Ländern den rechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags. In Deutschland ist der Sonntagsschutz sogar im Grundgesetz festgeschrieben.Das ist ein Grund zum Feiern.
Die Allianz für den freien Sonntag veranstaltet am 3. März 2021 von 11:00 bis 13:00 Uhr aus diesem Anlass eine Livestream (allianz-fuer-den-freien-sonntag.de) und hat eine Gottesdiensthilfe für das Jubiläumsjahr erarbeitet. Zum Programm Gottesdiensthilfe zum Jubiläumsjahr Zur Pressemitteilung