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Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, würdigt die Neufassung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes positiv. Foto: EKHN/Norbert Neetz
05.03.2020
Sonntagsschutz

Zum internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März

Anlässlich des  Internationalen Tags des freien Sonntags am 3. März hat die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, die jüngste Neufassung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes positiv gewürdigt. „Es ist gut, dass auch zukünftig sonntägliche Ladenöffnungen in Hessen an einen zugkräftigen Anlass gebunden sind, sagte Scherf am Freitag (27. Januar) in Darmstadt. Damit mache das Gesetz klar, dass am Sonntag andere Prioritäten gesetzt werden als an den Werktagen.

Strenge Voraussetzungen

Der Hessische Landtag hatte Ende 2019 neue Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten beschlossen. So sind beispielsweise Sonntagsöffnungen an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nach Worten Scherf zeigt die hessische Gesetzgebung „unmissverständlich, dass Forderungen nach einer Grundgesetzänderung zugunsten einer Lockerung des Sonntagsschutzes, wie sie unlängst wieder erhoben wurden, zumindest in Hessen eine klare Absage erteilt wird.“

Transparente Umsetzung

Statt einer Aufweichung des Sonntagsschutzes sei vielmehr seine klare und transparente Umsetzung gefordert. Dafür seien Maßnahmen geeignet, wie sie das neue hessische Ladenöffnungsgesetz nun beinhalte – nämlich die Vorgabe, spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung die Freigabeentscheidung mit Begründung zu veröffentlichen sowie die neu eingeführten Regelungen zur besseren Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Damit werde dem Eindruck entgegengetreten, der Sonntagsschutz sei Verhandlungssache kommunaler Interessenverbände.

Aussagekräftiger Bericht fehlt

Immer noch fehle jedoch ein aussagekräftiger amtlicher Sonntagsschutzbericht. Der sei aber unverzichtbare Bedingung für eine sachliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen der Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der jährliche Bericht solle einen ausführlichen Überblick über die Anzahl aller von Sonn- und Feiertagsarbeit betroffenen Betriebe und der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben. Darin sollten zudem sämtliche Ausnahmeregelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit nach der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz, dem Hessischen Feiertags-gesetz sowie der Bedarfsgewerbeverordnung und die jeweiligen Begründungen beziehungsweise die Anlässe im Einzelnen und nach Städten und Landkreisen gegliedert aufgeführt werden. Auch für Rheinland-Pfalz sei ein entsprechender Sonntagsschutzbericht nach Scherf jetzt dringend nötig.

Trotz aller gesetzlichen Klarheit und trotz der einhelligen Rechtsprechung in Sachen Sonntagsschutz sei die öffentliche Debatte immer noch geprägt von Meinungen und Emotionen, statt von solide erhobenen Daten und Fakten. Das müsse baldmöglichst geändert werden, so Scherf, um in einen konstruktiven Dialog mit Gewerbe, Handel und Kommunen über den Sonntagsschutz eintreten zu können.

Hintergrund: Internationaler Tag des freien Sonntags

Der Internationale Tag des freien Sonntags geht auf einen Erlass des römischen Kaisers Konstantin zurück, der am 3. März des Jahres 321 den Sonntag zum Feiertag erklärte.


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