31.10.2019
Sonntagsschutz
Arbeitsfreier Sonntag soll Kulturerbe werden
Mainz, 4. November 2019. Bis Ende Oktober 2019 lief die aktuelle Antragsfrist für Bewerbungen um Aufnahme in die UNESCO-Liste für Deutschland, in der unter anderem bereits die Genossenschaftsidee, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft, das Märchenerzählen, die deutsche Brotkultur, der rheinische Karneval oder die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht aufgenommen wurden.
Der arbeitsfreie Sonntag prägt seit Jahrhunderten die Alltagskultur in Deutschland und vielen weiteren Ländern. Die gleichmäßige Taktung von Werktagen und Sonntagen rhythmisiert den gesellschaftlichen Alltag in unserer modernen Gesellschaft. Der arbeitsfreie Sonntag für alle ermöglicht individuelle oder gemeinschaftliche Aktivitäten jenseits beruflicher Zwänge. Er stiftet einen gesellschaftlichen Raum der Erholung, der in seinem Wert nicht durch individuell gewährte oder gewählte arbeitsfreie Tage ersetzt werden kann. Seit 1949 ist der arbeitsfreie Sonntag in Deutschland daher sogar im Rahmen des Grundgesetzes rechtlich abgesichert.
Seine Bedeutung für das Gemeinwohl beweist er aus Sicht der Sonntagsallianz gerade auch im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung. „Digitalisierung und Globalisierung erweisen den arbeitsfreien Sonntag nicht als ein Relikt vergangener Tage, sondern schaffen ihrerseits neue Möglichkeiten für die Gestaltung des Sonntags, die es ohne sie nicht geben würde“, so Pfarrer Dr. Ralf Stroh vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau und Mitglied der antragstellenden Bundesallianz. Soziale Medien erleichtern es, sich kurzfristig am Sonntag zu verabreden und gemeinsam etwas zu unternehmen – entweder zu einem Spaziergang in der analogen Welt oder eben, indem man sich auf ein Spieleportal oder in einen Chat einloggt. Gerade der Sonntag könnte dazu dienen, die sich hier bietenden Freiheitsräume zu erkunden und die neuen Techniken nicht nur auf ihre ökonomische Nutzbarkeit zu reduzieren.
Für der Sonntagsallianz verdient der arbeitsfreie Sonntag nicht zuletzt deshalb eine Aufnahme in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes, weil er einen Freiraum bereitstellt, in dem andere Kulturgüter sich entfalten können. So hat die Kultur des arbeitsfreien Sonntags Bezüge zu zahlreichen bereits in das Verzeichnis des Kulturerbes aufgenommenen Kulturgütern wie das Choralsingen, den Orgelbau und die Orgelmusik, die Posaunenchöre oder die zahlreichen Feste, für die gerade am Sonntag gemeinsame freie Zeit zur Verfügung steht.
In ihrem Antrag weist die Sonntagsallianz darauf hin, dass Träger der Kultur des arbeitsfreien Sonntags alle Menschen sind, die durch ihr Engagement in Vereinen oder informellen Neigungsgruppen dazu beitragen, dass der arbeitsfreie Sonntag einen vielfältigen und inspirierenden Erlebniswert erhält.
Letztlich – so Stroh - sind aber faktisch alle Personen Träger der Sonntagskultur, die sich an einem Sonntag in Deutschland aufhalten - also sowohl die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes als auch alle Touristen und Geschäftsreisenden. Denn durch den ganz individuellen Gebrauch, den sie von dem arbeitsfreien Sonntag machen, prägen sie die Sonntagskultur und entwickeln diese weiter.
Weitere Informationen:
Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Wirtschaft & Finanzpolitik, Tel.: 06131 28744-56, r.stroh@zgv.info