18.05.2017
Sonntagsschutz
Shoppinginteresse der Kundschaft reicht nicht aus
Darmstadt/Mainz, 18.Mai 2017. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17. Mai 2017, dass die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag im Dezember 2013 unwirksam gewesen ist.
Die stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, Pfarrerin Ulrike Scherf, begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und hob hervor, dass mit diesem Urteil zum wiederholten Male in höchstrichterlicher Instanz festgestellt wurde, dass es keine verkaufsoffenen Sonntage ohne Sachgrund geben dürfe. Allein wirtschaftliche Interessen reichen nicht aus. Der Schutz des Sonntags, der gemeinsame freie Zeiten in der Gesellschaft gewährleiste, stehe höher. Sie sei dankbar für diese erneute Klarstellung, die beweise, dass es in der Frage der verkaufsoffenen Sonntage keine unberechenbare, sondern eine eindeutige Rechtslage gebe. „Die gesetzliche Lage ist eindeutig, die richterliche Auslegung dieser Gesetzeslage ist eindeutig, das ist eine klare Botschaft für das künftige Handeln der Kommunen“, so Scherf.
Runde Tische ersetzen keine Gewaltenteilung
Die bisherige Praxis einiger Kommunen habe das in vielerlei Hinsicht hervorragende Miteinander von Kirchengemeinden, Dekanaten, Wirtschaftsverbänden und kommunalen Verwaltungen belastet. „Es entstand mancherorts der falsche Eindruck, als gäbe es eine Kompetenz von Kirchen, Verbänden und Kommunen, an runden Tischen in Sachen Sonntagsschutz an der geltenden Rechtslage vorbei, Recht zu setzen“, so Scherf. „Runde Tische ersetzen aber keine zuverlässig funktionierende Gewaltenteilung. Sie sind unersetzlich als Foren einer gemeinsamen Verständigung gesellschaftlicher Gruppen in Sachfragen und sollten in dieser Hinsicht auch noch häufiger als bisher genutzt werden“. Aber wer ihnen Aufgaben zumute, über Sonntagsöffnungszeiten oder andere Dinge zu entscheiden, die in einem Rechtsstaat durch die kommunale Verwaltung bearbeitet werden müssen, erschwere langfristig das friedliche Miteinander unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen in unserer Gesellschaft. Scherf hofft, dass mit der aktuellen Klarstellung Auseinandersetzungen um den arbeitsfreien Sonntag künftig vermieden werden können und sich der gemeinsame freie Tag weiterhin positiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirke.
Zum Gerichtsurteil