20.08.2015
Sonntagsschutz
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage brauchen einen Anlass
Am 16. April 2015 fand im Hessischen Landtag eine Anhörung zum Thema Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetz statt. Die FDP-Landtagsfraktion hatte einen Antrag auf Änderung des Gesetztes gestellt.
Bisher kann jede Kommune zu einem bestimmten Anlass wie Märkte, Messen, örtliche Feste insgesamt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr veranstalten. Die FDP-Fraktion will in ihrem Antrag den Anlassbezug streichen. Desweiteren setzt sie sich dafür ein, dass in einer Kommune jeder Stadtteil vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage durchführen darf.
Argument gegen den FDP-Entwurf stellt Dr. Ralf Stroh in seiner
Stellungnahme zum FDP-Gesetzesentwurf dar.
Mündliche Anhörung im Hessischen Landtag