Evangelische Kirchen kritisieren Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Im Juli 2024 hat das hessische Landesparlament eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, durch die automatisierte Supermärkte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Diese Änderung erfolgte als Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel, das diese Minimärkte mit den üblichen Märkten gleichsetzte und deren Sonntagsöffnung untersagt hatte.
Die evangelischen Kirchen in Hessen hatten im Zuge des Anhörungsverfahrens grundlegende Vorbehalte gegenüber der Verfassungsgemäßheit der beabsichtigten Änderung geltend gemacht.
Auch in anderen Bundesländern sind ähnliche Gesetzesänderungen derzeit in der Diskussion oder bereits umgesetzt worden.
Gemeinsam mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA), der eine Vielzahl von landeskirchlichen Aktivitäten im Bereich Wirtschaft und Arbeitswelt koordiniert, spricht sich das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) gegen diese Aufweichungen des Sonntagsschutzes aus, da sie dem verfassungsmäßigen Gebot einer klaren Unterscheidung von Werktagen und Sonn- und Feiertagen widersprechen. Wo solche Regelungen bereits in Kraft sind, sollten sie nach Auffassung des ZGV und des KWA rechtlich auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden.
Das ZGV war beteiligt an der Abfassung einer Stellungnahme des KWA (Oktober 2024), in welcher dieser die evangelischen Landeskirchen darum bittet, sich dieser Forderung anzuschließen und sich öffentlich für den Erhalt einer klaren Unterscheidbarkeit von Sonn- und Feiertagen von den Werktagen auszusprechen, denn: ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage.
Weitere Informationen und Kontakt:
Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Mail
Tel.: 06131 2874456