Kirchlicher Protest gegen übermäßig starke Kürzung der Bundesmittel für Landwirtschaft und ländliche Räume
Im Juli 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 beschlossen. Im Herbst 2023 erfolgen dazu die Haushaltsberatungen im Bundestag.
Bezüglich der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde eine erhebliche Kürzung von 1,13 Mrd. Euro (2023) auf 840 Millionen im Jahr 2024 beschlossen (Einsparungsvolumen 293 Millionen Euro).
Auch aus Sicht der EKHN besteht die Notwendigkeit der schrittweisen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Kritisiert werden zum Einen das große Volumen der geplanten GAK-Einsparungen sowie zum Anderen das extrem hohe Tempo der Umsetzung.
Aus der GAK werden bundesweit diverse Projekte der ländlichen Entwicklung, der Ehrenamtsförderung, des Ökolandbaus etc.. gefördert. Die EKHN hinterfragt deshalb die politischen Prioritätensetzungen. Ausgerechnet während einer Demokratiekrise massive Kürzungen zu Lasten peripherer und strukturschwacher ländlicher Räume zu planen, könnte u. a. zu einem zusätzlichen Vertrauensverlust in die Zuverlässigkeit staatlicher Akteure führen.
Stellungnahme von Dr. Maren Heincke, ZGV, Referat Stadt- und Landentwicklung, Mail