Standards für kirchlichen Klimaschutz festgelegt
Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die Ende September 2022 von der Kirchenkonferenz und dem Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.
Zur Klimaschutzrichtlinie der EKD
Weg frei für ein Klimaschutzgesetz der EKHN
Oberkirchenrat Pfarrer Christian Schwindt, Leiter des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (ZGV), begrüßt das Papier: „. Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für die Gliedkirchen der EKD eigene, dringend benötigte Klimaschutzrichtlinien bzw. -gesetze auf den Weg zu bringen.“ Die Kirchenleitung der EKHN werde sich nun intensiv mit der EKD-Richtlinie befassen und der Kirchensynode auf der Basis der EKD-Klimaschutzrichtlinie einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Dr. Hubert Meisinger, Umweltreferent im ZGV ergänzt: „Ziele sind zum einen, die Treibhausgasemissionen bilanziell bis zum Jahr 2045 schrittweise auf null zu senken – so, wie es auch in der EKD-Richtlinie zu finden ist –, und zum anderen, der Synode im Rahmen des Prozesses ekhn2030 keine Vorschläge zu unterbreiten, deren Auswirkungen diesem Ziel entgegenstehen.“
EKD-Ratsvorsitzende: „Klimawandel bleibt die größte Herausforderung der Menschheit“
Die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus, hob die Dringlichkeit hervor: „Der Klimawandel bleibt die größte Herausforderung der Menschheit. Das müssen wir uns auch und gerade in der Energiekrise immer wieder vor Augen führen.“ Zusammen mit Politik, Wirtschaft, den Religionsgemeinschaften und allen Menschen guten Willens müsse sich die evangelische Kirche dieser Herausforderung entschlossen und konsequent stellen. Die Klimaschutzrichtlinie der EKD nimmt uns selbst in die Pflicht, genau das zu tun."
Rechtliche und wissenschaftliche Rahmenbedingungen
Ergänzt wird die Richtlinie von einer Roadmap zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, die die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) entwickelt hat. Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, stellt die Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, in denen die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 erreicht werden kann.