Der Markt in Zeiten der Corona-Pandemie: Wirtschaftsethische Überlegungen zur aktuellen Lage
WIRTSCHAFT & FINANZPOLITIK: Ethische Besinnung entlastet nicht von eigener Entscheidung. Das gilt auch für wirtschaftsethische Überlegungen. Der ihnen eigene Charakter des Allgemeinen ist nicht Zeichen ihrer Realitätsferne, sondern dient ganz im Gegenteil dazu, dem durch sie orientierten Urteil zu ermöglichen, sich der unhintergehbaren Individualität einer jeden Handlungssituation zu öffnen, ohne diese durch eine vorgebliche Konkretheit der ethischen Besinnung zu überspielen.
von: Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Referat Wirtschaft und Finanzpolitik„Wie sonst auch ist es in dieser Lage die Pflicht der Starken, den Schwachen dabei zu helfen, ihr Leben wieder selbstständig führen zu können.“ Pfarrer Dr. Ralf Stroh Welche konkrete Handlung einer Situation angemessen ist, vermag letztlich nur die Person zu entscheiden, der in dieser Situation zu handeln zugemutet ist. Ethik ersetzt keine Entscheidungen, sondern orientiert in Entscheidungssituationen, indem sie darauf aufmerksam macht, welche Arten von Überlegungen in die Entscheidung einfließen sollten, wenn sie denn realitätsbezogen die ganze Fülle von Aspekten mit in den Blick nehmen soll – gerade in Situationen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich in ihnen ein einzelner Aspekt in den Vordergrund drängt und alle übrigen zu vergleichgültigen scheint. Die scheinbare Abständigkeit der ethischen Besinnung vom konkreten Handeln – wie jeder Besinnung sonst auch – dient also gerade der unverkürzten Sachgemäßheit des Handelns. Die gegenwärtige Corona-Pandemie verursacht eine gesamtgesellschaftliche und globale Krise, die sich signifikant von anderen Lebensrisiken und Lebenskrisen unterscheidet. Sie ist von der Art, dass die mit ihr verbundenen Lasten weder durch Vorsorge noch durch Instrumente des Versicherungswesens in ausreichendem Maße abgefedert werden können. Beides setzt nämlich voraus, dass das wirtschaftliche Leben im Großen und Ganzen noch intakt ist. Wo aber das wirtschaftliche Leben und der Markt in seinen wesentlichen Zügen zum Erliegen kommen, kann mit den üblichen Instrumenten des Marktes auch keine Abhilfe geschaffen werden. Wo aber kein funktionierender Markt gegeben ist, um Angebot und Nachfrage miteinander zu koordinieren, müssen vorübergehend andere Instrumente herangezogen werden, um die Versorgung mit Gütern zu gewährleisten – nicht, um den Markt überhaupt zu verabschieden, sondern ganz im Gegenteil mit den Ziel, möglichst zügig wieder einen funktionierenden Markt organisieren zu können.
Solidarität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe
Das setzt voraus, dass die bisherigen Marktteilnehmer am Leben erhalten werden, um überhaupt in der Lage zu sein, dereinst wieder am Markt teilnehmen und sich dem Wettbewerb stellen zu können.Da die aktuelle radikale Krise den einzelnen Marktteilnehmer nicht durch eigenes wirtschaftliches Fehlverhalten getroffen hat und nicht er selbst die Verantwortung für sein Unvermögen, sich selbst am Markt zu erhalten, trägt, ist es die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, ihm in seiner Notlage solidarisch beizustehen. Wie sonst auch ist es in dieser Lage die Pflicht der Starken, den Schwachen dabei zu helfen, ihr Leben wieder selbstständig führen zu können. Solidarität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn es aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, dass die jetzt gewährte Hilfe vom Empfänger später zurückerstattet wird, ohne den Hilfeempfänger dauerhaft an einer selbstständigen Teilnahme am Markt zu hindern, ist diese Hilfe ohne Verpflichtung zur Rückerstattung zu gewähren. Das hier wie auch sonst immer mögliche Phänomen der unsolidarischen Ausnutzung solidarischen Handelns ist natürlich im Auge zu behalten und nach Möglichkeit zu unterbinden, darf aber nicht dazu führen, dass solidarisches Handeln überhaupt unterbleibt.