Der Markt in Zeiten der Corona-Pandemie: Wirtschaftsethische Überlegungen zur aktuellen Lage
WIRTSCHAFT & FINANZPOLITIK: Ethische Besinnung entlastet nicht von eigener Entscheidung. Das gilt auch für wirtschaftsethische Überlegungen. Der ihnen eigene Charakter des Allgemeinen ist nicht Zeichen ihrer Realitätsferne, sondern dient ganz im Gegenteil dazu, dem durch sie orientierten Urteil zu ermöglichen, sich der unhintergehbaren Individualität einer jeden Handlungssituation zu öffnen, ohne diese durch eine vorgebliche Konkretheit der ethischen Besinnung zu überspielen.
von: Pfarrer Dr. Ralf Stroh, Referat Wirtschaft und Finanzpolitik
Solidarität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe
Das setzt voraus, dass die bisherigen Marktteilnehmer am Leben erhalten werden, um überhaupt in der Lage zu sein, dereinst wieder am Markt teilnehmen und sich dem Wettbewerb stellen zu können.Da die aktuelle radikale Krise den einzelnen Marktteilnehmer nicht durch eigenes wirtschaftliches Fehlverhalten getroffen hat und nicht er selbst die Verantwortung für sein Unvermögen, sich selbst am Markt zu erhalten, trägt, ist es die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, ihm in seiner Notlage solidarisch beizustehen. Wie sonst auch ist es in dieser Lage die Pflicht der Starken, den Schwachen dabei zu helfen, ihr Leben wieder selbstständig führen zu können. Solidarität ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn es aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, dass die jetzt gewährte Hilfe vom Empfänger später zurückerstattet wird, ohne den Hilfeempfänger dauerhaft an einer selbstständigen Teilnahme am Markt zu hindern, ist diese Hilfe ohne Verpflichtung zur Rückerstattung zu gewähren. Das hier wie auch sonst immer mögliche Phänomen der unsolidarischen Ausnutzung solidarischen Handelns ist natürlich im Auge zu behalten und nach Möglichkeit zu unterbinden, darf aber nicht dazu führen, dass solidarisches Handeln überhaupt unterbleibt.
Lasten solidarisch miteinander tragen
Wie Handeln überhaupt vollzieht sich auch das hier angezeigte solidarische Handeln sowohl in informeller Form wie auch in formeller institutionalisierter Form. Zu den informellen Formen zählen etwa die vielen fantasievollen Formen der Nachbarschaftshilfe, des ehrenamtlichen Engagements und der philanthropischen Spendenbereitschaft. Da es sich aber nicht um eine punktuelle, sondern um eine gesamtgesellschaftliche und globale Krise handelt, bedarf es zu ihrer Bewältigung unverzichtbar auch formeller Instrumente, die in dieser Größenordnung notwendigerweise staatliche und zwischenstaatliche Regelungen sein müssen. Die hierfür notwendigen Mittel übersteigen aufgrund des radikalen Charakters der Krise naturgemäß die bisher in Anspruch genommenen und zur Verfügung stehenden Mittel. Es müssen folglich zusätzliche Mittel in Anspruch genommen werden, die nach Lage der Dinge nur dadurch gewonnen werden können, dass der Staat denjenigen, die durch die aktuelle Situation weniger stark belastet sind oder vielleicht sogar von dieser Situation profitieren, Lasten zumutet, um denen, die unter unzumutbaren Belastungen leiden, Lasten abzunehmen und ihr Überleben zu sichern. Angezeigt ist also weniger eine zusätzliche Staatsverschuldung – auch wenn diese unvermeidbar sein mag –, als vielmehr eine zusätzliche Indienstnahme der aktuell belastbaren Teile der Gesellschaft. Dies natürlich immer mit Augenmaß und ohne ein solches Übermaß zu erreichen, das diese selbst in existenzielle Notlagen bringen würde. Ziel kann in keinem Fall sein, die Situation vor der Krise einfach unreflektiert wiederherstellen zu wollen. Das hieße, die Radikalität der Krise nicht ernst zu nehmen. Ziel muss immer sein, Lasten solidarisch miteinander zu tragen und dadurch dem Gemeinwohl zu dienen, das eben gerade nicht in einem bestimmten Status Quo besteht, sondern in einer spezifisch qualifizierten Haltung des gesellschaftlichen Miteinanders – eben dem der Solidarität.