In der pluralen Gesellschaft ist die Stimme der Kirche eine von vielen – zu Kirche und Staat und Kirche und Demokratie
Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt. Das Grundgesetz verweist dazu auf entsprechende Artikel aus der Weimarer Verfassung aus dem Jahr 1919. Diese sind Bestandteil des Grundgesetzes. Die ehemaligen Staatskirchen, die evangelische und die katholische Kirche, wurden fortan als „Religionsgesellschaften“ behandelt. Das HINTERGRUND: Staatskirchenrecht ist so im Kern ein Religionsverfassungsrecht. Es steht allen Religionen und...
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