Teilerlass der Kirchensteuer bei Abfindungen
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN ) erlässt ihren Mitgliedern auf Antrag 50% der auf eine Abfindung entfallenen und vom Finanzamt festgesetzten Kirchsteuer.
Weitere Informationen
Für Rückfragen stehen folgende Ansprechparterinnen zur Verfügung
Anfangsbuchstaben A-N : Frau Bellut Tel.06151 405-353
Anfangsbuchstaben O-Z : Frau Trinkaus Tel.06151 405-352
oder Mail